Anwalt für Erbrecht in Wien jetzt beraten lassen!
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen sowohl beim Erstellen von Testamenten als auch bei der Beratung über Pflichtteilsrechte zur Verfügung.
Wie kann ich meine Vermögensaufteilung festlegen? Was passiert, wenn ich nicht in die Erbfolge einbezogen bin? Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Unsere Kanzlei in Wien bietet Ihnen eine qualifizierte Rechtsberatung und vertritt Sie auch vor Gericht. Profitieren Sie von unserer Expertise im Erbrecht und lassen Sie sich von uns unterstützen.
Die Besonderheit des Erbrechts liegt darin, dass es nicht nur rechtliche Fragen aufwirft, sondern auch emotionale Belastungen für die Hinterbliebenen mit sich bringt. Häufig führen die Erbangelegenheiten zu familiären Konflikten, was für alle Betroffenen eine enorme Belastung darstellen kann.
Es kommt nicht selten vor, dass eine verstorbene Person Schulden hinterlässt, weshalb viele Erben das Erbe ausschlagen wollen.
Ein qualifizierter Anwalt für Erbrecht ist in solchen Fällen unerlässlich!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung
Pflichtteil
Zu Lebzeiten kann man festlegen, wer Erbe werden soll und dies auch im Testament verankern. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn man seine nächsten Verwandten enterbt. Allerdings haben Kinder, Geschwister, Eltern und Ehepartner ein Recht auf einen Pflichtteil.
In Österreich beträgt der Pflichtteil grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es haben jedoch nur die direkten Nachkommen (Kinder) und der Ehegatte/die Ehegattin einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Das Pflichtteilsrecht kann nur aus schwerwiegender Gründe, die gesetzlich festgelegt sind, entzogen werden.
Beispiele dafür sind: Der Pflichtteilsberechtigte hat dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben getrachtet oder wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig ist, dass der Grund für die Entziehung des Pflichtteils im Testament klar genannt wird.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.