Anwalt für Privatstiftungen in Wien jetzt Termin für eine Rechtsberatung vereinbaren!
Unser erfahrenes, kompetentes Team steht Ihnen zur Verfügung.
Die Gründung und Verwaltung einer Privatstiftung kann eine komplexe Angelegenheit sein, die fundiertes rechtliches Wissen erfordert. Ob Sie eine Privatstiftung zur Vermögensverwaltung, für die Nachfolgeplanung oder aus anderen Gründen errichten möchten – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft.
Wir beraten Sie nicht nur bei der Errichtung der Stiftung, sondern stehen Ihnen auch laufend zur Seite, um die langfristige Rechts- und Steueroptimierung sicherzustellen.
Ihr Anwalt für Privatstiftungen informiert
Die Gründung einer Privatstiftung ist ein bedeutender Schritt, der weitreichende rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben kann. In den folgenden Abschnitten beantworten wir häufig gestellte Fragen, die wir von unseren MandantInnen im Zusammenhang mit Privatstiftungen erhalten.
Was ist eine Privatstiftung?
Die Privatstiftung, die erst mit Eintragung ins Firmenbuch entsteht, ist eine juristische Person, aber dennoch keine Gesellschaft, weil sie keine Gesellschafter oder Eigentümer, sondern nur Begünstigte hat. Sie kann zu jedem erlaubten Zweck errichtet werden. Es muss ihr ein Vermögen von zumindest 70.000 Euro gewidmet werden. Mit der Errichtung einer Privatstiftung verliert der Stifter sein unmittelbares Zugriffsrecht auf das gestiftete Vermögen und ist dieses vom Stiftungsvorstand im Sinne des Stiftungszweckes zu verwalten! Die Privatstiftung darf allerdings selbst kein Gewerbe (außer als Nebentätigkeit) ausüben, sie darf auch nicht die Geschäftsführung einer Gesellschaft übernehmen und nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft sein.
Welche Vorteile bietet eine Privatstiftung?
Mit der Gründung einer Privatstiftung wird beabsichtigt – zumeist namhafte – Vermögensmassen für bestimmte fremd- oder eigennützige Ziele zu bilden, sie zu verselbstständigen und deren Verwendung an den Willen des Stifters zu binden. Es soll also Vermögen des Stifters (auch über dessen Tod hinaus) erhalten werden, um den Vermögensbestand zu sichern, bestimmte Personen zu begünstigen bzw. Forschung oder Kunst zu unterstützen.
Wie wird eine Privatstiftung gegründet?
Die Privatstiftung wird durch die vom Stifter zu errichtende Stiftungserklärung unter Lebenden errichtet, wozu es eines Notariatsaktes bedarf. Aber auch von Todes wegen kann eine Privatstiftung durch eine letztwillige Anordnung – ebenfalls mittels Notariatsaktes – errichtet werden. Die Privatstiftung entsteht erst durch Eintragung im Firmenbuch.
Wie können wir Ihnen helfen?
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular, um noch heute einen Termin zu vereinbaren und von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Privatstiftungen zu profitieren.