Anwalt bei Scheidung in Wien erfahren und kompetent
Ihr Rechtsanwalt bietet eine umfassende Beratung und Vertretung bei Scheidungsangelegenheiten an.
Eine Scheidung ist oft eine herausfordernde Zeit für alle Beteiligten. In einer solchen Ausnahmesituation ist es wichtig, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Wien für eine umfassende rechtliche Beratung zur Seite und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht. Es ist notwendig, dass ein Anwalt als Vertreter bei dem Gericht anwesend ist.
Scheidung und Unterhalt
Bei einer Scheidung ist das Thema Unterhalt von großer Bedeutung. Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, sofern diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Bei einer Scheidung müssen die ehemaligen Partner im Allgemeinen selbst für ihr Einkommen sorgen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Kinder zur Schule oder zur Universität gehen. In solchen Fällen kann eine Partei unter Umständen Unterhalt an die andere zahlen, etwa wenn die andere Partei kleine Kinder betreut oder aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann.
Im nachstehenden Abschnitt werden wir, einige häufig von unseren KlientInnen gestellten Fragen, beantworten:
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Anwalt sorgt dafür, dass alles nach den Wünschen des Mandanten/der Mandantin verläuft und steht für ihn/sie als vertrauenswürdiger Ratgeber bei allen Anliegen zur Seite.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Der Anwalt sollte möglichst vor der Einleitung des Scheidungsverfahren eingeschalten werden. Wir begleiten Sie während des gesamten Scheidungsprozesses und bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Beratung zu allen Anliegen.
Welche Papiere sind nötig?
Sie müssen folgende Dokumente beim zuständigen Bezirksgericht einreichen: Ehepakt, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweis, Beweise über persönliche Finanzen (falls Verfahrenshilfe beantragt wird), Scheidungsfolgevereinbarung (falls vorhanden).
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