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Anwalt für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht in Wien mit uns auf Nummer sicher gehen

Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung.

Wenn Sie schnell eine Unterschrift unter einen Vertrag setzen, können Sie oft nicht abschätzen, welche rechtlichen Folgen daraus entstehen. Um als Käufer oder Verkäufer auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, einen Vertrag - sei es ein Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Werkvertrag - von uns auf Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht überprüfen zu lassen.

Selbst nach der Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen bei allen Fragen des Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht zur Verfügung, zum Beispiel, wenn Ihr Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

Ihr Anwalt für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht informiert

Verträge abzuschließen gehört zum Alltag. Doch oft gibt es rechtliche Risiken, bei denen man ohne die Unterstützung eines erfahrenen Juristen kaum eine Lösung finden kann. Deshalb möchten wir in den folgenden Abschnitten einige Fragen beantworten, die uns von unseren MandantInnen häufig gestellt werden:

Was gehört zum Gewährleistungsrecht?

Das allgemeine Gewährleistungsrecht befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Aspekten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Abwicklung und der Verletzung von Verträgen stehen. Es regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere im Fall von Mängeln oder Nichterfüllung des Vertrags.

Wann ist ein Rücktritt von einem Vertrag möglich?

Nach Vertragsabschluss kann eine Partei unter bestimmten, vertraglich festgelegten Voraussetzungen, innerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist jedoch nicht mit dem Widerrufsrecht des Verbrauchers zu verwechseln, das in bestimmten Fällen ebenfalls Anwendung finden kann.

Was gehört zum Schadenersatzrecht?

Neben dem Gewährleistungsanspruch gibt es auch Schadenersatzansprüche. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass beim Schadenersatzanspruch ein Verschulden nachgewiesen werden muss, während der Gewährleistungsanspruch unabhängig vom Verschulden des Verkäufers oder Dienstleisters besteht. Der Schadenersatzanspruch tritt in Kraft, wenn durch fehlerhafte Erfüllung eines Vertrages oder durch ein anderes rechtswidriges Verhalten ein Schaden entstanden ist. Im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der es primär um die Beseitigung eines Mangels geht, zielt der Schadenersatz darauf ab, den entstandenen Schaden zu kompensieren.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir bieten Ihnen gerne eine professionelle Rechtsberatung zu Ihrem Fall an. Falls erforderlich, übernehmen wir auch alle weiteren notwendigen juristischen Schritte. Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um noch heute einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei abdeckt, sind unter anderem das Erbrecht und Medizinrecht.

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