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Anwalt für Familienrecht in Wien Dr. Stefan Stoiber Rechtsanwalt 

Ihr Anwalt für Scheidungsangelegenheiten mit langjähriger Erfahrung.

Unsere Familie ist unsere stärkste Unterstützung – die Menschen, auf die wir uns jederzeit verlassen können, ganz gleich, was passiert. Auch wenn sie uns in den meisten Fällen beistehen, kommt es leider immer wieder zu Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die so weit gehen können, dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Besonders schwierig wird die Situation, wenn auch Kinder betroffen sind, was die ohnehin schon angespannte und emotionale Lage noch zusätzlich belastet.

Eine Beratung durch einen Anwalt mit besonderer Expertise im Familienrecht ist aufgrund der komplexen rechtlichen Sachverhalte unerlässlich. Bei Dr. Stefan Stoiber, Rechtsanwalt in Wien, können Sie sich auf eine professionelle Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht verlassen, sollte keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite erzielt werden können.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern, Verwandten und Familienmitgliedern regelt. Es umfasst die Rechtswirkungen der Eheschließung, Scheidung sowie damit verbundene Themen wie Unterhaltsansprüche und die Obsorge für gemeinsame Kinder.

Als Rechtsanwälte im Bereich Familien- und Scheidungsrecht bieten wir Ihnen Unterstützung für folgende Themen an:

Scheidung

Die anzuwendenden Bestimmungen des Scheidungsrechts variieren im internationalen Kontext erheblich. Sollten Sie der Ansicht sein, dass eine Scheidung der beste Schritt für alle Beteiligten ist, unterstützen wir Sie gerne mit ausführlicher Beratung.

Obsorge

Wenn Eheleute gemeinsame Kinder haben, ist die Regelung der Obsorge ein wichtiger Aspekt, der bei einer Scheidung berücksichtigt werden muss. Die elterliche Fürsorgepflicht umfasst die Verantwortung für das Kind sowohl persönlichen als auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame Obsorge, während unverheiratete Eltern diese durch gemeinsame Regelungen beantragen müssen. Wird der Antrag auf gemeinsame Obsorge jedoch nicht gestellt, hat die Mutter automatisch die alleinige Obsorge.

Ehepakt

Ein Ehepakt regelt wichtige Fragen zur Vermögensaufteilung und den rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung. So können die Partner ihre finanziellen Verhältnisse im Fall einer Trennung klar und individuell festlegen, was spätere Streitigkeiten vermeidet. Idealerweise sollte der Ehepakt vor der Eheschließung aufgesetzt werden, um von Beginn an klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Beziehung und mögliche spätere Trennungen zu schaffen. In Österreich ist der Ehepakt nur dann rechtskräftig, wenn er notariell beurkundet wird.

Für sämtliche Bereiche des Familienrechts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts sind:

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